Informationen und Bedingungen >> Geschäftsbedingungen.
Die unten angeführten Geschäftsbedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil von sämtlichen Kaufverträgen abgeschlossen mit der Firma Kamena Produktionsgenossenschaft Brno. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen müssen in dem Kaufvertrag schriftlich verabredet werden. Abweichende Bestimmungen in dem Vertrag haben Vorrang vor der Fassung diesen Bedingungen.
PREIS
- Die Preise sind durch die Preisliste der Firma Kamena Produktionsgenossenschaft Brno bestimmt, gültig in dem Augenblick der Verwirklichung der Bestellung.
- Die Preise beinhalten nicht MWSt.
- In den Preisen sind Kosten für die Palettisierung und Paketisierung inbegriffen.
- Etwaige Kosten auf die von dem Käufer gewünschte Verpackung der Ware, die anspruchsvoller als üblich ist, oder von dem Käufer gewünschten Transport zu dem Zielort, gehen zu dem Last des Käufers, welcher sie neben dem Warenpreis begleicht.
- Verpackungen, welchen Preis in dem Produktenpreis inbegriffen ist, kann man nicht zurückgeben.
- Das Rückgeben der Verpackungen (Paletten) vereinbart der Produktionsbetrieb mit dem Abnehmer.
- Termin der Rückgabe der Verpackungen (Paletten) ist maximal 3 Monate nach der Warenlieferung. Nach dem Ablauf dieser Frist hat der Verkäufer keine Pflicht diese Pfandverpackungen von dem Käufer gegen Entgeltung zurück nehmen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Der Käufer verpflichtet sich in der Übereinstimmung mit der Bestimmung des § 450, Absatz 1 des Handelsgesetzes dem Verkäufer den Preis der Lieferung bezahlen.
- Falls laut der Vereinbarung in dem Kaufvertrag der Käufer den Preis der Lieferung nicht bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt von dem Vertrag abtreten.
- Der Tag der Bezahlung ist laut der Bestimmung des § 339 des Handelsgesetzes der Tag der Zuschreibung des bezahlten Betrages auf das Konto des Verkäufers bei seiner Bank oder der Tag der Barzahlung des Betrages dem Verkäufer.
- Falls der Käufer in dem Verzug mit dem Bezahlen des Preises für die Lieferung sein wird, hat der Verkäufer die Möglichkeit bei dem Käufer die Vertragsstrafe in der Höhe von 0,1 % aus dem Schuldbetrag für jeden angefangenen Tag des Verzuges geltend machen.
- Sämtliche Preisänderungen werden mit dem Käufer bei konkreten Fällen schriftlich verabredet.
LIEFERBEDINGUNGEN
- Mit der Lieferung versteht sich die Übergabe der bestellten oder verabredeten Ware dem Käufer.
- Mit der Auslagerung versteht sich die Übergabe und Übernahme dieser Ware zum Transport.
- Der Ort der Lieferung oder Auslagerung ist der Produktionsbetrieb des Verkäufers, falls in dem Vertrag nicht anders verabredet ist.
- Bei der Lieferung oder Auslagerung bestätigt der Empfänger den Lieferschein. Der Lieferschein dient als Beleg über die Warenübernahme durch den Käufer.
- Mit der Lieferung oder Auslagerung sind die Verpflichtungen des Verkäufers erfüllt.
- Die Verpflichtungen des Verkäufers sind auch dann erfüllt, wenn die Lieferung oder Auslagerung in dem verabredeten Termin ohne Schuld des Verkäufers nicht verwirklicht wird.
- Bei der Lieferung oder Auslagerung kontrolliert der Käufer ordentlich die Ware und stellt die Übereinstimmung der von ihm gewünschter Ware mit der übernommenen, ihre Menge und Qualität fest.Der Käufer gewinnt das Eigentumsrecht zu der Ware durch die volle Bezahlung des Kaufpreises.
REKLAMATIONEN
- Seit der Übernahme der Ware durch den Käufer laufen die Garantiefristen.
- Der Verkäufer gibt dem Käufer auf die Ware produziert durch die Firma Kamena Produktionsgenossenschaft Brno eine Garantie von 36 Monate.
- Die Produkte entsprechen den technischen Normen PN VKA und technischen Bedingungen.
- Auf Wunsch des Käufers vorliegt oder beweist der Verkäufer zu der Lieferung die Erklärung über die Übereinstimmung laut dem Gesetz Nr. 22/1997 Sb., in der Fassung der späteren Vorschriften und weiteren zusammengehörigen ergänzenden Gesetzen.
- Die sichtbaren Mängel ist der Käufer verpflichtet schriftlich spätestens bei der Lieferung oder Auslagerung reklamieren und diese auf dem Lieferschein vermerken, andere Mängel mit der schriftlichen Reklamation bis 3 Tage von der Lieferung vermerken. Die Vertragsparteien bestimmen angemessene Frist für die Ersatzfüllung des Verkäufers, mindestens aber 10 Tage.
- Für den Fall der Berechtigung der Reklamation vereinbarten die Parteien diesen Ausgleich:
- der Käufer hat Recht auf den Austausch des mangelhaften Teiles der Lieferung,
- die Preisunterschiede der reklamierten Ware und der Ware bereitgestellt zum Austausch gehen zur Last des Verkäufers,
- der Austausch der Lieferung findet auf dem Ort der Lieferung, wo der Käufer dem Verkäufer einwandfreie Ware übergibt, statt.
Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche zusammengehörend mit der mangelhaften Lieferung und Vertrag beglichen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Diese Bestimmungen werden in dem Sinn der Bestimmung des § 273 des Handelsgesetzbuches als Geschäftsbedingungen der Lieferungen und des Warenverkaufes des Verkäufers betrachtet. Sie bilden einen untrennbaren Teil des Vertrages und behandeln die Vertragsbeziehung mit dem Käufer.
- Im Weiteren richten sich die Rechtsbeziehungen nach dem Handels- und Bürgergesetzbuch und weiter nach der Reklamationsordnung des Verkäufers.